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Änderungen der Statuten, Auflösung

Artikel 19

Vorschläge zur Änderungen der Statuten müssen dem Präsidenten zuhanden des Vorstandes mindestens 8 Wochen vor der Generalversammlung schriftlich eingereicht werden. Sie müssen den Mitgliedern mit der Traktandenliste zugesandt werden.

Artikel 20

Im Falle der Auflösung der Gesellschaft muss das Vereinsvermögen eine seiner ursprünglichen Bestimmung entsprechende Verwendung erhalten, worüber die Generalversammlung entscheidet.

Im Falle einer Auflösung betreut der Vorstand die Liquidation.

   
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