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Beiträge

Artikel 10

Das Vereinsvermögen wird gespeist aus:

  • den jährlichen Beiträgen der ordentlichen und ausserordentlichen Mitglieder, deren Höhe jeweils von der Generalversammlung festgesetzt wird.
  • Spenden, Subventionen und übrige Einnahmen.
  • Freimitglieder und Ehrenmitglieder zahlen keinen Jahresbeitrag.

Artikel 11

Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten der Gesellschaft besteht nicht.

 

   
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