Beiträge
Artikel 10
Das Vereinsvermögen wird gespeist aus:
- den jährlichen Beiträgen der ordentlichen und ausserordentlichen Mitglieder, deren Höhe jeweils von der Generalversammlung festgesetzt wird.
- Spenden, Subventionen und übrige Einnahmen.
- Freimitglieder und Ehrenmitglieder zahlen keinen Jahresbeitrag.
Artikel 11
Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten der Gesellschaft besteht nicht.

