Mitgliedschaft
Die Gesellschaft besteht aus:
- ordentlichen Mitgliedern
- ausserordentlichen Mitgliedern
- Freimitgliedern
- Ehrenmitgliedern
Artikel 6
Als ordentliche Mitglieder können aufgenommen werden: Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten und anderes medizinisches Fachpersonal mit universitärem Abschluss.
Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu bezahlen, sie haben Stimmrecht an der Generalversammlung und sind in den Vorstand wählbar.
Die Generalversammlung beschliesst über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern.
Artikel 7
Natürliche und juristische Personen, die auf dem Gebiet der Präventiv-, Ernährungs- und/oder Anti-Aging-Medizin sowie Orthomolekularer Medizin tätig sind, können ausserordentliche Mitglieder werden. Ausserordentliche Mitglieder bezahlen einen Jahresbeitrag, haben aber kein Stimmrecht an der Generalversammlung und sind nicht in den Vorstand wählbar. Ueber die Aufnahme oder den Ausschluss von ausserordentlichen Mitgliedern bestimmt die Generalversammlung.
Artikel 8
Jedes ordentliche Mitglied, das nach mindestens 10jähriger Zugehörigkeit zur Gesellschaft während des laufenden Kalenderjahres das 65. Altersjahr erreicht, kann Freimitglied werden; ausserdem kann der Vorstand solche ordentlichen Mitglieder als Freimitglieder bezeichnen, die vorzeitig von ihrer Berufstätigkeit zurücktreten.
Artikel 9
Auf Antrag des Vorstandes kann die Generalversammlung die Ehrenmitgliedschaft für hervorragende Verdienste um die Gesellschaft oder für überragende Leistungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der Präventiv-, Ernährungs- und/oder Anti-Aging-Medizin verleihen. Voraussetzung für eine Ehrenmitgliedschaft muss nicht zwingend eine ordentliche, ausserordentliche oder freie Mitgliedschaft sein. Eine Ehrenmitgliedschaft kann auch an Nichtärzte verliehen werden.

