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Name, Zweck, Sitz und Dauer

Artikel 1

Unter der Bezeichnung „Schweizerische Ärztegesellschaft für Präventiv- und Anti-Aging Medizin“ besteht ein Verein gemäss diesen Statuten und der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Artikel 2

Zweck der Gesellschaft ist der interdisziplinäre Zusammenschluss von Ärzten und Akademikern aus den verschiedenen Fachgebieten und auf wissenschaftlichen Grundlagen beruhenden Präventiv- und Anti-Aging Medizin, ergänzend dazu gehören auch die Ernährungsmedizin, moderne orthomolekulare Medizin und Sportmedizin. Ein weiterer Zweck beinhaltet die wissenschaftliche Evaluierung von Behandlungsmethoden im Hinblick auf eine sinnvolle, die Einsatzmöglichkeit in der Praxis. Besondere Schwerpunkte bilden

  • Prävention von Erkrankungen
  • Anti-Aging / Good-Aging Medizin / Moderne Orthomolekulare Medizin
  • Nachsorge, z.B. Krebs, Herz-Kreislauf
  • Leistungsoptimierung z.B. Sport
  • Beseitigung von ernährungs-, stress- und/oder umweltbedingten Vital- und Nährstoffdefiziten
  • wissenschaftlich fundierte Komplementärmedizin

Die Gesellschaft bezweckt:

  • Sicherstellung der Fortbildung auf den o.g. Fachgebieten.
  • Förderung der Forschung auf diesen Gebieten.
  • Wahrung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder.
  • Information, Beratung und Stellungnahme gegenüber Aerzteschaft, den Patienten und der Oeffentlichkeit über Fortschritte und Probleme aus den vorgenannten Gebieten.
  • Zusammenarbeit mit und die Vertretung in internationalen Organisationen und die Umsetzung allfälliger internationaler Programme sowie die Beratung anderer auf o.g. Gebieten tätigen Institutionen, Firmen und Personen in medizinischen und wissenschaftlichen Fragen.

Artikel 3

Der Sitz der Gesellschaft befindet sich an einem Ort eines ordentlichen Mitglieds. 

Artikel 4

Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.

Artikel 5

Es wird jährlich mindestens eine wissenschaftliche Sitzung abgehalten.

   
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