Weitere Bestimmungen
Artikel 21
Im Falle eines Rechtstreites gilt die deutsche Version dieser Statuten. Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft.
Der Präsident: Beisitzender im Vorstand:
Dr. med. Roland Ballier Otto Knes
Tägerwilen, im Juni 2005

