Wissenschaftliche und Weiterbildungsveranstaltungen
Artikel 18
Wissenschaftliche Sitzungen sind möglichst 8 Wochen vorher den Mitgliedern anzukündigen. An Wissenschaftlichen Sitzungen oder Weiterbildungen kann der Vorstand auch Nichtmitglieder einladen. Ob und in welcher Höhe für Wissenschaftliche Sitzungen und Fortbildungen Entgelt verlangt wird, entscheidet der Vorstand.
Wissenschaftliche Mitteillungen sollten bis zu dem vom Vorstand festgelegten Termin dem Präsidenten oder dem Sekretär zu gestellt werden. Dieses Datum wird den Mitgliedern mindestens 8 Wochen vorher mitgeteilt.
Das Programm der Wissenschaftlichen Sitzungen und Weiterbildungen stellt der Vorstand zusammen. Mitglieder können Programmanträge und Programmvorschläge an den Präsidenten oder den Sekretär stellen. Es soll den Mitgliedern 4 Wochen vor der Sitzung zugestellt werden.

